Verwaltungsgerichtshof 90/08/0204

90/08/0204Verwaltungsgerichtshof11.12.1990

Regest

Zuständigkeit Instanzenzug Anrufung der obersten Behörde Besondere Rechtsgebiete ASVG KOVG Organisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0204

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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