Verwaltungsgerichtshof 90/08/0199

90/08/0199Verwaltungsgerichtshof21.09.1993

Regest

Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Entschädigung Vergütung Kollektivvertrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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