Verwaltungsgerichtshof 90/08/0173

90/08/0173Verwaltungsgerichtshof17.09.1991

Regest

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0173

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das auf den Ersatz von Stempelgebühren gerichtete Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

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