Verwaltungsgerichtshof 90/08/0136

90/08/0136Verwaltungsgerichtshof11.12.1990

Regest

Inhalt des Spruches Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem beschwerdeführenden Verein Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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