Verwaltungsgerichtshof 90/08/0106

90/08/0106Verwaltungsgerichtshof03.07.1990

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 "zu einem anderen Bescheid"

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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