Verwaltungsgerichtshof 90/08/0079

90/08/0079Verwaltungsgerichtshof16.04.1991

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Haft Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Zeitraumes vom 14. April 1942 bis 30. Juni 1944 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes, im übrigen wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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