Verwaltungsgerichtshof 90/08/0078

90/08/0078Verwaltungsgerichtshof13.10.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1990

Spruch

Der oben genannte Bescheid wird hinsichtlich des Zeitraumes vom 1. Jänner 1989 bis 30. Juni 1989 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird zurückgewiesen.

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