Verwaltungsgerichtshof 90/08/0073

90/08/0073Verwaltungsgerichtshof19.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0073

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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