Verwaltungsgerichtshof 90/08/0057

90/08/0057Verwaltungsgerichtshof08.10.1991

Regest

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten Diverses Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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