Verwaltungsgerichtshof 90/08/0048

90/08/0048Verwaltungsgerichtshof30.11.1993

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Kollektivvertrag Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Beweismittel Zeugen Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Parteiengehör Allgemein Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Zeugenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als mit ihm die Beschwerdeführerin zur Nachentrichtung von Wohnbauförderungsbeiträgen in der Höhe von S 3.172,02 verpflichtet wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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