Verwaltungsgerichtshof 90/08/0042

90/08/0042Verwaltungsgerichtshof19.06.1990

Regest

Entgelt Begriff Kollektivvertrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen von S 2.760,-- und der Wiener Gebietskrankenkasse Aufwendungen von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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