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90/08/0035•Verwaltungsgerichtshof 90/08/0035
90/08/0035Verwaltungsgerichtshof03.07.1990
Parteistellung Parteienantrag Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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