Verwaltungsgerichtshof 90/08/0032

90/08/0032Verwaltungsgerichtshof21.01.1992

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.01.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als mit ihm eine Begünstigung des Beschwerdeführers vom April 1940 bis 31. März 1959 nach § 502 Abs. 1 letzter Satz ASVG abgelehnt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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