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90/08/0030•Verwaltungsgerichtshof 90/08/0030
90/08/0030Verwaltungsgerichtshof17.12.1991
Besondere Rechtsgebiete ASVG KOVG Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung und Wohnungswesen Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und BeschwerdelegitimationVerwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation gegeben
1. Die Beschwerde gegen Punkt 1 des angefochtenen Bescheides wird zurückgewiesen.
2. Punkt 2 des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
3. Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Begehren auf Ersatz von Stempelgebühren wird abgewiesen.
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