Verwaltungsgerichtshof 90/08/0023

90/08/0023Verwaltungsgerichtshof05.03.1991

Regest

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Selbständige Erwerbstätigkeit Abgrenzung Beweismittel Zeugenbeweis Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten Diverses Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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