Verwaltungsgerichtshof 90/07/0153

90/07/0153Verwaltungsgerichtshof29.01.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 460,--insgesamt somit S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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