Verwaltungsgerichtshof 90/07/0147

90/07/0147Verwaltungsgerichtshof26.02.1991

Regest

Verfahrensbestimmungen Allgemein Gutachten Parteiengehör freie Beweiswürdigung Parteiengehör Sachverständigengutachten Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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