Verwaltungsgerichtshof 90/07/0144

90/07/0144Verwaltungsgerichtshof12.03.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von je S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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