Verwaltungsgerichtshof 90/07/0133

90/07/0133Verwaltungsgerichtshof26.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Sämtliche dreizehn Beschwerdeführer haben dem Land Kärnten zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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