Verwaltungsgerichtshof 90/07/0128

90/07/0128Verwaltungsgerichtshof12.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.02.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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