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90/07/0121•Verwaltungsgerichtshof 90/07/0121
90/07/0121Verwaltungsgerichtshof19.05.1994
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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