Verwaltungsgerichtshof 90/07/0109

90/07/0109Verwaltungsgerichtshof03.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0109

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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