Verwaltungsgerichtshof 90/07/0088

90/07/0088Verwaltungsgerichtshof19.03.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Steiermark zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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