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90/07/0087•Verwaltungsgerichtshof 90/07/0087
90/07/0087Verwaltungsgerichtshof14.12.1993
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Inhalt der Berufungsentscheidung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exektion zu ersetzen.
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