Verwaltungsgerichtshof 90/07/0087

90/07/0087Verwaltungsgerichtshof14.12.1993

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Inhalt der Berufungsentscheidung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exektion zu ersetzen.

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