Verwaltungsgerichtshof 90/07/0079

90/07/0079Verwaltungsgerichtshof29.01.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.