Verwaltungsgerichtshof 90/07/0048

90/07/0048Verwaltungsgerichtshof20.09.1990

Regest

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.350,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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