Verwaltungsgerichtshof 90/07/0040

90/07/0040Verwaltungsgerichtshof19.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1990

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die getroffene einstweilige Verfügung richtet, zurück- und, soweit sie sich gegen die Vorschreibung von Verfahrenskosten richtet, abgewiesen.

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