Verwaltungsgerichtshof 90/07/0014

90/07/0014Verwaltungsgerichtshof23.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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