Verwaltungsgerichtshof AW 90/07/0010

AW 90/07/0010Verwaltungsgerichtshof18.04.1990

Regest

Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 90/07/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1990

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag hinsichtlich der im Spruch des angefochtenen Bescheides unter I./2. bis 5. vorgeschriebenen Vorkehrungen stattgegeben, im übrigen nicht stattgegeben.

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