Verwaltungsgerichtshof 90/07/0009

90/07/0009Verwaltungsgerichtshof16.06.1990

Regest

Inhalt des Wiederaufnahmeantrages

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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