Verwaltungsgerichtshof 90/07/0005

90/07/0005Verwaltungsgerichtshof17.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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