Verwaltungsgerichtshof 90/07/0003

90/07/0003Verwaltungsgerichtshof19.03.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei solche in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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