Verwaltungsgerichtshof 90/06/0226

90/06/0226Verwaltungsgerichtshof19.09.1991

Regest

Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/06/0226

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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