Verwaltungsgerichtshof 90/06/0213

90/06/0213Verwaltungsgerichtshof20.06.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/06/0213

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.