Verwaltungsgerichtshof 90/06/0184

90/06/0184Verwaltungsgerichtshof23.10.1991

Regest

Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/06/0184

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 11.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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