Verwaltungsgerichtshof 90/06/0158

90/06/0158Verwaltungsgerichtshof28.02.1991

Regest

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/06/0158

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 15.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.