Verwaltungsgerichtshof 90/06/0154

90/06/0154Verwaltungsgerichtshof16.12.1993

Regest

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten rechtliche Beurteilung Inhalt der Berufungsentscheidung Sachverhalt Sachverständiger Gutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/06/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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