Verwaltungsgerichtshof 90/06/0149

90/06/0149Verwaltungsgerichtshof17.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/06/0149

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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