Verwaltungsgerichtshof 90/06/0144

90/06/0144Verwaltungsgerichtshof26.09.1991

Regest

Akteneinsicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/06/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben anteilig dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und den mitbeteiligten Parteien zu 2. bis 16. Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.600,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren der mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.