Verwaltungsgerichtshof 90/06/0136

90/06/0136Verwaltungsgerichtshof11.10.1990

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/06/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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