Verwaltungsgerichtshof 90/06/0132

90/06/0132Verwaltungsgerichtshof11.10.1990

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Baurecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/06/0132

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1990

Spruch

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

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