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90/06/0045•Verwaltungsgerichtshof 90/06/0045
90/06/0045Verwaltungsgerichtshof28.06.1990
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3
1. Die Beschwerde wird, soweit sie sich auf den Sicherungsauftrag bezieht, zurückgewiesen.
2. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- zu gleichen Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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