Verwaltungsgerichtshof 90/06/0030

90/06/0030Verwaltungsgerichtshof14.03.1991

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Sachverständiger Besonderes Fachgebiet Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/06/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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