Verwaltungsgerichtshof 90/06/0020

90/06/0020Verwaltungsgerichtshof26.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/06/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1990

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 20.220,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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