Verwaltungsgerichtshof 90/06/0011

90/06/0011Verwaltungsgerichtshof26.04.1990

Regest

Abgrenzung der Begriffe Behörde und Organwalter Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare Unrichtigkeiten Inhalt des Spruches Diverses "zu einem anderen Bescheid" Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/06/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.