Verwaltungsgerichtshof 90/05/0247

90/05/0247Verwaltungsgerichtshof17.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0247

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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