Verwaltungsgerichtshof 90/05/0244

90/05/0244Verwaltungsgerichtshof28.05.1991

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0244

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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