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90/05/0242•Verwaltungsgerichtshof 90/05/0242
90/05/0242Verwaltungsgerichtshof14.05.1991
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)
Gemäß § 42 Abs. 5 VwGG in Verbindung mit § 66 Abs. 4 AVG wird die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde B vom 16. Februar 1990 zurückgewiesen.
Die Marktgemeinde B hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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