Verwaltungsgerichtshof 90/05/0226

90/05/0226Verwaltungsgerichtshof11.12.1990

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung) Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1) Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Stadtbild

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0226

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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