Verwaltungsgerichtshof 90/05/0215

90/05/0215Verwaltungsgerichtshof11.12.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0215

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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